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03. November 2006

Deutsches Bundesverfassungsgericht hat EU-Verfassung den Totenschein ausgestellt

Scheitern des Verfassungsvertrages ist keine Tragödie, sondern große Chance für Europa

Es sei höchste Zeit, die EU-Verfassung endlich zu Grabe zu tragen anstatt an ihrer Wiederbelebung zu werken, erklärte der freiheitliche EU-Abgeordnete Andreas Mölzer. Nachdem sich die Franzosen und Niederländer in einer demokratischen Abstimmung gegen dieses Regelwerk ausgesprochen haben, hat nun das deutsche Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung über eine Klage des CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler gegen die EU-Verfassung auf unbestimmte Zeit verschoben. Weil die EU-Verfassung somit in drei Mitgliedstaaten der EU nicht in Kraft treten könne, habe das Karlsruher Gericht der EU-Verfassung gewissermaßen den Totenschein ausgestellt, betonte Mölzer.

„Das offenkundige Scheitern der EU-Verfassung ist keine Tragödie, sondern eine große Chance für Europa. Das EU-Polit-Establishment muß nun die Lehren aus seinem selbstherrlichen Vorgehen ziehen, das letztendlich zum Verfassungsdebakel geführt hat", stellte der freiheitliche EU-Mandatar fest. Weil nun auch das Höchstgericht eines Mitliedstaates der Europäischen Union die Bürger nicht der Brüsseler Zentrale ausliefern will, dürfe daher die deutsche Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 nicht versuchen, der europäischen Verfassungsleiche neues Leben einzuhauchen, sondern sollte den Startschuß zur Ausarbeitung eines europäischen Grundlagenvertrags für einen Bund freier und souveräner Staaten geben, sagte Mölzer abschließend.


 

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