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07. April 2006

Kickl: Bundeskommunikationssenat verurteilt ORF

ORF benachteiligt FPÖ

Erfreut über eine Entscheidung des Bundeskommunikationssenats zeigt sich FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl: "Der Senat hat in einem Bescheid festgestellt, dass der ORF mit der Nichteinladung der FPÖ in die Sendung "Offen gesagt" vom 18. 9. 2005 über die deutschen Wahlen gegen das Objektivitätsgebot verstoßen hat. Deshalb trägt der Bundeskommunikationssenat dem ORF auf, innerhalb von vier Wochen an einem Sonntag im Rahmen einer Ausstrahlung der Sendung "Offen gesagt" in ORF 2 folgenden Text zu verlautbaren: "Der Bundeskommunikationssenat hat aufgrund einer Beschwerde der Freiheitlichen Partei Österreichs festgestellt, dass der Österreichische Rundfunk bei der Zusammensetzung des Teilnehmer- und Teilnehmerinnenkreises der Sendung "Offen gesagt" am 18. 9. 2005 gegen § 10 Abs. 5 ORF-G verstoßen hat."

"Damit ist es jetzt auch amtlich, dass der ORF die FPÖ benachteiligt", erklärt Kickl. "Auch die neuerliche Ausgrenzung der Freiheitlichen vom vergangenen Sonntag wird Folgen haben. Die FPÖ wird wieder eine Popularbeschwerde einbringen."


 

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