Skip to main content
06. August 2007

Rosenkranz: Finanzielle Verschlechterungen für Familien durch Kindergeldnovelle

FPÖ deckt gravierende Defizite des Kdolsky-Entwurfs auf

"Um das Sommerloch zu füllen, ist dieser Sommer familienpolitisch von vielen Vorschlägen, die meist von unzuständigen Ressorts erhoben werden, geprägt. Es fehlt allerdings an der angebrachten Ernsthaftigkeit, denn keiner dieser Vorschläge ist irgendwie mit dem Koalitionspartner abgesprochen", stellte die FPÖ-Familiensprecherin, NAbg. Barbara Rosenkranz in ihrer heutigen Pressekonferenz kritisch fest. Auch würden jegliche Deckungsvorschläge in finanzieller Hinsicht fehlen.

Die Kinderbetreuungsgeldgesetz-Novelle brächte keinerlei Verbesserungen für Österreichs Familien, so Rosenkranz. Die Möglichkeit zum Kurzzeit-Bezug wäre gegenüber der alten Regelung mit großen finanziellen Einbußen verbunden, und die angebliche Erhöhung der Zuverdienstgrenze stelle eine tatsächliche Verringerung der Zuverdienstmöglichkeiten um mindestens 590,- Euro dar. So würde Bundesministerin Kdolsky "hartnäckig" an der Zuverdienstgrenze festhalten - sie berufe sich lediglich darauf, dass die Grenze ohnehin "erhöht" werde. In Wirklichkeit wird durch den Wegfall der KBGG-Härtefälle-Verordnung der mögliche Zuverdienst verringert. Bezieht man die seit 2002 eingetretene inflationsbedingte Preisentwicklung (bis 2007: 11,29 Prozent) in die Analyse mit ein, so kommt man zu dem Schluss, dass sich die Kaufkraft des Zuverdienstgrenzbetrages seit 2002 bis zur Einführung der neuen ZVG am 1.1.2008 um über 2.500,- Euro verringert hat.

"Die neue "Kurzleistung" ist mit einer Anspruchseinbuße von über 1.130,- Euro verbunden. Jene Anspruchsberechtigte, welche in den ersten 8 Wochen nach der Geburt ein Wochengeld von zumindest 825,- Euro beziehen, verlieren durch die neue Regelung gar über 1.800,- Euro oder 17 Prozent gegenüber den Beziehern der alten Regelung", so Rosenkranz weiter.

Rosenkranz erwähnte nachdrücklich, dass die Zuverdienstgrenze fallen müsse. Ebenso fordert die FPÖ eine Aufhebung der Teilungsregelung, wonach der zweite Elternteil zu Hause bleiben müsse, um das Kinderbetreuungsgeld voll ausschöpfen zu können. "Lassen wir das doch die Eltern entscheiden und nicht die Politiker", so Rosenkranz. Der diesbezüglich gewünschte Lenkungseffekt, dass auch vermehrt Väter die Betreuung des Kindes übernehmen, hätte überhaupt nicht gegriffen. Nicht einmal 1,9 Prozent aller Kinderbetreuungsgeldbezieher seien diesem Lenkungseffekt gefolgt. Zieht man nämlich von den männlichen KBG-Beziehern jene, die als Selbständige oder Bauern über Gestaltungsmöglichkeiten im Erwerbsleben verfügen und Arbeitslose, Schüler sowie Studenten ab, so bleiben nicht gerade viele unselbständig Erwerbstätige übrig, die diesem Modell folgen. Diese Regelung sei folglich ersatzlos zu streichen, da die tatsächlich erzielten Auswirkungen in einem krassen Missverhältnis zu der Ungleichbehandlung vieler Alleinerzieherinnen stehe, so die freiheitliche Familiensprecherin.

Primär sollte dieses Gesetz den Eltern eine echte Wahlfreiheit gewähren. Die Kosten für Kinderbetreuung sollten dadurch abgegolten werden. Durch die Novelle seien diese Intentionen allerdings konterkariert worden, zeigte Rosenkranz auf. Die freiheitlichen Forderungen setzen sich aus dem Wegfall der Zuverdienstgrenze und der Teilungsregelung zusammen. Des Weiteren wird eine allgemeine Ausweitung der Bezugsdauer auf drei Jahre verlangt und eine unbedingte Anpassung des Kinderbetreuungsgesetzes sowie aller anderen Familienleistungen an die Inflation.

Sämtliche Berechungen und Kritikpunkte zum Gesetzesentwurf können über den Freiheitlichen Parlamentsklub via e-mail angefordert werden:
parlamentsklub@fpoe.at


 

© 2024 Freiheitliche Partei Niederösterreich. Alle Rechte vorbehalten.