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18. Dezember 2008

UVS Erkenntnis: ÖVP Delogierungskommando klar rechtswidrig, das Büro von Waldhäusl wurde aus reiner Willkür geräumt

Das Recht hat gesiegt, beim zweiten Anlauf hat auch der UVS erkannt, dass derartige Mafiaaktionen auch in Niederösterreich nicht einreißen dürfen

Nachdem 2006 das Landhaus-Büro von KO Gottfried Waldhäusl in einer Nacht- und Nebelaktion auf Geheiß der Landtagsdirektion aufgebrochen und ausgeräumt wurde, wobei auch einige brisante Akten verschwanden, setzte sich dieser mittels Klage zur Wehr. Nachdem zuerst der UVS keinen Rechtsbruch feststellen konnte, hob der VfGH das UVS Erkenntnis im April dieses Jahres auf. Mittlerweile gibt es einen neuen UVS Spruch, der den verantwortlichen Personen wie eine Nachhilfe in Demokratie und Rechtsverständnis sein muss. Es ist darin eindeutig nachzulesen, dass die Delogierung Waldhäusl rechtswidrig war und die Landtagsdirektion die Grundrechte des Abgeordneten Waldhäusl massiv missachtet hat. Waldhäusl freut sich, dass „das Recht schlussendlich doch noch gesiegt hat und sich auch eine allmächtige Pröll-ÖVP nicht alles erlauben kann!" Waldhäusl hat bereits einmal eine Anfrage eingebracht, in der er wissen wollte, wer den Auftrag für diese Aktion gegeben hat, LH Pröll wies diese mit dem Verweis auf ein laufendes Verfahren zurück. Waldhäusl kündigt nun an, nochmals eine entsprechende Anfrage einzubringen, „jetzt gibt's auch für den Landesfürsten keine Ausreden mehr!".

Abschließend sagt der Klubobmann: „Dieser Spruch ist auch ein deutliches Signal für die Politkultur in diesem Land, Mafiamethoden wie diese kann man sich auch mit einer 54% Mehrheit nicht leisten!"


 

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